In diesem Video erfährst du, ob du in deiner Mietwohnung Türen lackieren, streichen oder bekleben darfst – und welche Regeln du dabei unbedingt beachten musst. Viele Mieter stehen vor dem Problem einer hässlichen Türfarbe und fragen sich, ob sie ihre Wohnungstüren verschönern dürfen.
Die klare Antwort lautet: Nein, ohne Erlaubnis des Vermieters darfst du Türen nicht einfach überstreichen oder bekleben, denn es handelt sich um Eigentum des Vermieters. Du kannst jedoch jederzeit um Zustimmung bitten – und erst wenn du diese hast, kannst du die Türen lackieren oder streichen. Für die richtige Vorgehensweise empfehle ich dir ein Tutorial eines professionellen Malermeisters, der Schritt für Schritt erklärt, wie man Türen fachgerecht überarbeitet.
Vom Türen bekleben rate ich ab: Der Aufwand ist enorm, das blasenfreie Verkleben ist kaum machbar und das Ergebnis oft nicht zufriedenstellend. Wenn deine Türen wirklich unschön aussehen, ist die beste Lösung, nach Absprache mit deinem Vermieter die alten Türen auszutauschen und gegen schöne, moderne Türen zu ersetzen.


